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Blaueishütte - DAV Berchtesgaden
Familie Hang
Im Tal 106
83486 Ramsau
info@blaueishuette.de
+49 8657 / 271
(Mai bis Oktober)
Hier finden Sie die Reservierungs- und Stornierungsbedingungen der DAV Sektion Berchtesgaden
1. Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz gestellt und von Seiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen vor -soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.
2. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:
Bei Rücktritt ab 5 Tage (= Ankunftstag 18.00 Uhr minus 120 Stunden) vor Beginn des Aufenthaltes, bzw. bei einer Gruppengröße ab 10 Personen 10 Tage
(= Ankunftstag 18.00 Uhr minus 240 Stunden):
- für Erwachsene ab dem 18. Geburtstag: 20 € pro Person und Nacht,
- bei Kindern/Jugendlichen ab dem 6. Geburtstag: 10 € pro Person und Nacht.
- Für Kinder unter 6 Jahren ist keine Stornogebühr zu entrichten.
3. Die Stornierung einer Buchung betrifft die gesamte Buchung, auch wenn einzelne Tage der Buchung außerhalb der 5-Tages-Frist liegen.
4. Bei vorzeitiger Abreise und nicht vollständiger Inanspruchnahme der gebuchten Plätze ist für die reservierten, aber nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen eine Stornogebühr zu entrichten.
5. Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist. Die Pächter sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren!
Ungeeignete Touren-Bedingungen ab der Hütte sind kein Grund für eine kostenfreie Stornierung.
Für die Bereitstellung der Rahmenbedingungen bei der Reservierung eines Schlafplatzes durch den Gast, geht der Hüttenwirt stets in Vorleistung. Es entsteht ein Kostenaufwand für Wareneinkauf, Personalvorhaltung und allgemeine Betriebskosten. Wird eine Buchung kurzfristig storniert, kann der Hüttenpächter die Kosten für die Vorleistung durch die Nichtanreise nicht decken. Darüber hinaus besteht meist nicht die Möglichkeit, die stornierten Plätze, kurzfristig wieder zu belegen und den Verdienst im entsprechenden Zeitraum zu erwirtschaften. Die Storno-Gebühren sollen einen geringen Anteil der entstandenen Kosten und des Verdienstausfalls des Hüttenpächters kompensieren.
Wir empfehlen, vor der Hütten-Buchung eine Reise-Rücktritts-Versicherung abzuschließen. Hierzu bietet der DAV/ÖAV/AVS eine Versicherung für Mitglieder an.
bernhard-reise.com/partner/dav
Hier finden sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der DAV Sektion Berchtesgaden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alpenvereinshütte „Blaueishütte am Hochkalter“
1. Meldepflicht und Ausweis
a. Eintrag ins Hüttenbuch
Jeder Nächtigungsgast muss sich bei Ankunft in das Hüttenbuch eintragen und gegebenenfalls weiteren Meldevorschriften nachkommen. Zur leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster wird jedem Hüttengast empfohlen, das Ziel der Bergtour und die Handynummer im Hüttenbuch anzugeben.
2. Anspruch auf Schlafplätze
a. Bevorzugten Anspruch auf Schlafplätze
Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz vor allen Hüttengästen haben:
• Erkrankte oder Verletzte, denen der Abstieg oder der Transport ins Tal nicht zugemutet werden kann;
• Rettungsmannschaften im Dienst.
b. Hygienische Auflagen
Für alle Schlafplätze ist die Verwendung eines Hüttenschlafsacks verpflichtend vorgeschrieben.
c. Reservierungsbedingungen
1. Es dürfen Vorausbestellungen für max. 90% der Schlafplätze entgegengenommen werden. Eine Anmeldung bzw. Reservierung des Schlafplatzes ist ausschließlich über das Onlinereservierungssystem der Alpenvereinshütten möglich.
2. Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz gestellt und von Seiten des
Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen vor -soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.
3. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:
Bei Rücktritt ab 5 Tage (= Ankunftstag 18.00 Uhr minus 120 Stunden) vor Beginn des Aufenthaltes, bzw. bei einer Gruppengröße ab 10 Personen 10 Tage (= Ankunftstag 18.00 Uhr minus 240 Stunden):
5. Die obengenannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der Stornierung des Gastes beim Hüttenpächter. Eine Verschiebung der Buchung auf einen späteren Zeitpunkt entspricht einer kostenpflichtigen Stornierung und Neubuchung
6. Die Stornierung einer Buchung betrifft die gesamte Buchung, auch wenn einzelne Tage der Buchung außerhalb der 5-Tages-Frist liegen. Bei vorzeitiger Abreise und nicht vollständiger Inanspruchnahme der gebuchten Plätze ist für die reservierten, aber nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen eine Stornogebühr zu entrichten.
7. Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist. Die Pächter sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren!
Ungeeignete Touren-Bedingungen ab der Hütte sind kein Grund für eine kostenfreie Stornierung.
8. Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter- und Lawinensituation etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortlichen für Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen.
Wir empfehlen, vor der Hütten-Buchung eine Reise-Rücktritts-Versicherung abzuschließen. Hierzu bietet der DAV/ÖAV/AVS eine Versicherung für Mitglieder an.
www.bernhard-reise.com/partner/dav
3. Nächtigungstarife
a. Aktuelle Nächtigungstarife für Mitglieder und Nichtmitglieder Die aktuellen Hüttengebühren sind – je Nacht und Person:
Erwachsen | ab 25 Jahre |
Junior | 19-25 Jahre |
Jugendliche | 7-18 Jahre |
Kind | bis 6 Jahre |
Mehrbettzimmer
AV-Mitglieder, Erwachsen | € 23,-- |
AV-Mitglieder, Junior | € 23,-- |
AV-Mitglieder, Jugend | € 11,-- |
AV-Mitglieder Kind | € 7,-- |
Nichtmitglied, Erwachsen | € 42,- |
Nichtmitgliede, Junior | € 42,-- |
Nichtmitglied, Jugend | € 23,-- |
Nichtmitglied, Kind | € 19,-- |
Matratzenlager
AV-Mitglieder, Erwachsen | € 15,-- |
AV-Mitglieder, Junior | € 12,-- |
AV-Mitglieder, Jugend | € 7,-- |
AV-Mitglieder Kind | € ---- |
Nichtmitglied, Erwachsen | € 30,-- |
Nichtmitgliede, Junior | € 24,-- |
Nichtmitglied, Jugend | € 19,-- |
Nichtmitglied, Kind | € 12,-- |
Hunde | 21,-- |
Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung gemäß Behindertenausweis nächtigen kostenfrei.
Die Gebühren müssen grundsätzlich vor Ort beim Pächter bezahlt werden.
b. Überbelegung
Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung. Bitte beachten Sie, dass Zelten und Campen im Nationalpark Berchtesgaden strengstens verboten ist und zu empfindlichen Geldstrafen führen kann.
4. Erste Hilfe Material
In der Hütte sind Erste Hilfe Materialien im notwendigen Maße durch die Hüttenverwaltung bereitzustellen und im Vorraum vorhanden.
5. Verhalten in der Hütte und ihrem Umfeld
a. Rücksichtnahme und Abfallbeseitigung
Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass sie bzw. er andere Personen nicht stört. Die Hütte und ihr Umfeld sind sauber zu halten, und alle Gäste haben zum Schutz der Gebirgswelt ihren eigenen Abfall selbst zur ordnungsgemäßen Entsorgung ins Tal mitzunehmen.
b. Hüttenruhe
Generell soll von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr in der Hütte Ruhe herrschen. Früh Aufstehende müssen sich so verhalten, dass sie die Hüttenruhe nicht stören.
c. Musizieren und Konzerte
Das Spielen von Musikinstrumenten ist nur im Einvernehmen mit der Hüttenverwaltung gestattet. Musikalische Darbietungen gegen Eintrittsgeld sind grundsätzlich nicht gestattet.
d. Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte
Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte dürfen weder in den Aufenthalts- und Schlafräumen noch im Hüttenbereich benutzt werden. Ausgenommen sind der Empfang des Wetter- und des Lawinenlageberichtes bzw. der Betrieb von Audiogeräten mit Kopfhörern außerhalb der Hüttenruhe. Die Hüttenverwaltung kann für bestimmte abgeschlossene Räume Ausnahmen zulassen, wenn die Gewähr besteht, dass die Gäste in den übrigen Räumen dadurch nicht gestört werden.
e. Rauchen
Rauchen ist in der gesamten Hütte verboten.
f. Verhalten im Schlafraum
In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Sie dürfen nicht mit Berg- und Skischuhen betreten werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.) ist nicht gestattet.
g. Verhalten bei Platzmangel
Bei Platzmangel dürfen Sitzplätze in den Gasträumen nicht im Voraus belegt werden; auf Wartende ist Rücksicht zu nehmen.
h. Mitnahme von Haustieren
In allen Schlafräumen sind Haustiere verboten, außer es wird ein Raum deklariert in welchem auch Bergrettungs- und Blindenhunde (etc.) nächtigen können, diesen kommt eine besondere Bedeutung zu. Das Unterbringen von Tieren muss in jedem Fall vorab mit der Hüttenverwaltung abgeklärt werden.
Auf der Blaueishütte besteht die Möglichkeit das max. 1 Hund pro Nacht gemeinsam mit dem Hundebesitzer übernachten kann. Dabei ist allerdings folgendes zu beachten:
• Vorherige Reservierung unbedingt erforderlich
• Hunde dürfen diese aus hygienischen Gründen nicht im Bett und nicht auf den AVDecken liegen. Die Übernachtung von Hunden ist nur im Nebenhaus gestattet, mindestens eine Person muss dabei mit dem Hund die Nacht verbringen
• Eine entsprechende Haustierdecke ist vom Tierhalter mitzuführen.
• Für die Übernachtung wird eine angemessene Reinigungspauschale von 21€ erhoben.
i. Beschädigung
Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat die Verursacherin bzw. der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden Personen verantwortlich.
6. Aufsicht, Beschwerden
a. Hausrecht
Die Hüttenverwaltung übt das Hausrecht aus.
b. Verstoß gegen die Hüttenordnung
Wer die Hüttenordnung nicht einhält, kann von der Hütte verwiesen werden.
c. Handhabung von Beschwerden
Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle behoben werden. Ist dies nicht möglich, sind sie schriftlich an das Hüttenteam zu richten.
Hier finden sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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